Wie groß darf ein Pool im Garten sein?

Wer sich einen Pool im Garten zulegen möchte, sollte sich zuerst über die gesetzlichen Bestimmungen erkundigen. Denn ab einer bestimmten Poolgröße benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Den Traum vom Schwimmbecken im Garten endlich verwirklichen

Vielleicht träumen Sie schon länger vom eigenen Pool im Garten und möchten diesen Wunsch endlich in die Tat umsetzen? Bevor Sie jedoch das Lieblingsmodell auswählen, erkundigen Sie sich zuerst beim zuständigen Amt Ihrer Gemeinde, welche Vorschriften Sie dabei beachten müssen. Denn für manche Gartenpools benötigen Sie eine Baugenehmigung. Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, bestimmt zudem die Größe Ihres Pools. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie groß ein Pool im Garten sein darf und was Sie beachten müssen, wenn der Pool die Größe übersteigt. Wenn Sie diese Bestimmungen beachten, können Sie schon im kommenden Sommer an heißen Tagen und während der nächsten Hitzeperiode im kühlen Nass entspannen und Ihre sportlichen Schwimmambitionen im eigenen Paradies umsetzen.

In den meisten Fällen benötigen Sie keine Baugenehmigung

Bevor Sie einen Gartenpool kaufen, wenden Sie sich zuerst an die zuständige Baubehörde. Denn diese kann Ihnen ganz genau sagen, welche baulichen Veränderungen Sie an Ihrem Grundstück vornehmen dürfen und welche Regeln für den Poolbau gelten. Denn in den deutschen Bundesländern können die Regelungen für den Poolbau im Garten voneinander abweichen, was bedeutet, dass Sie nur in Ihrer Gemeinde eine zuverlässige Antwort auf die Frage nach der Poolgröße erhalten. Die Praxis hat aber gezeigt, dass der Poolbau bis zu einer bestimmten Größe ganz ohne Baugenehmigung errichtet werden darf. Den in den meisten Fällen benötigen Pools mit einer Größe von bis zu 50 Kubikmeter keine Baugenehmigung. Als gutes Beispiel für diese Größe ist ein Pool mit den Standardmaßen 4 x 8 x 1,5 Meter zu nennen. Dieser Pool umfasst ein Gesamtvolumen von 48 Kubikmeter, fällt also noch unter die 50 Kubikmeter-Regel. Aber auch, wenn Ihr Pool eher klein ist, sind Sie dazu verpflichtet, die zuständige Baubehörde über Ihre Pläne in Kenntnis zu setzen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Baumeldung und Baufertigmeldung, die Sie einreichen müssen. Diese Meldungen umfassen meistens eine Planzeichnung vom Grundstück sowie Fotos. Beachten Sie dabei auch unbedingt die vorgegebenen Abstände zu den Grundstücksgrenzen sowie die richtige Wasserpflege und Entsorgung des Wassers.

Einen größeren Swimmingpool im Garten errichten?

Natürlich können Sie auch einen größeren Pool im Garten errichten, der mehr als 50 Kubikmeter umfasst. In diesem Fall ist eine Rücksprache und eine entsprechende Antragstellung beim Bauamt unbedingt notwendig. Reichen Sie Ihr Vorhaben so früh wie möglich beim zuständigen Bauamt ein. Denn bis Sie die Genehmigung erhalten, kann schon etwas Zeit vergehen. Eine einmal erteilte Baugenehmigung für den Gartenpool ist meistens drei oder vier Jahre lang gültig. Sie sollten nach erteilter Baugenehmigung also lieber zügig mit dem Bau des Gartenpools beginnen. Übrigens: für einen sogenannten Frame-Pool, der aus einem Luftring, einem Stahlwandbecken oder Holzwänden besteht, benötigen Sie keine Baugenehmigung. Denn solch ein Swimmingpool lässt sich genauso schnell wieder abbauen, wie er aufgebaut wurde.